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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Online-Shop: Produkte

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Online-Shop: Produkte

  1. Geltungsbereich
  2. Angebote und Vertragsabschluss
  3. Lieferung
  4. Annahmeverzug
  5. Preise
  6. Zahlung
  7. Eigentumsvorbehalt
  8. Gewährleistung und Haftung
  9. Rückgaberecht & Warenrücksendung
  10. Wiederausfuhr von Produkten
  11. Datenschutz
  12. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anzuwendendes Recht
  13. Anerkennung und Änderung der AGB

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) des Kuratorium Kulinarisches Erbe Österreichs (nachfolgend Kulinarisches Erbe Österreichs genannt) gelten als Grundlage für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen.

Abweichende Regelungen verpflichten das Kulinarisches Erbe Österreichs nicht, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird und wenn diese abweichenden Bedingungen die Gültigkeit dieser als explizite Bedingung beinhalten, es sei denn, die Gültigkeit wurde schriftlich vereinbart.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Alle von Kulinarisches Erbe Österreichs erstellten Angebote sind, wenn nicht schriftlich anders festgelegt, stets freibleibend und unverbindlich. Die in (Werbe)medien angeführten Informationen sind stets unverbindlich und vorbehaltlich Irrtümer, Änderungen und Druckfehler zu verstehen.

Der Vertragsabschluß erfolgt durch Auslieferung der Waren oder eine schriftliche Bestätigung. Durch die bei einer Bestellung im Online-Shop ausgelöste Bestellbestätigung kommt kein Vertrag zustande, es wird damit nur der Eingang der Bestellung bestätigt.

Geringe Abweichungen von den Angaben zu Produkten gelten als genehmigt, sofern Sie für den Vertragspartner zumutbar sind.

Nebenabreden (z. B. Probekauf) erlangen nur durch schriftliche Bestätigung Gültigkeit. Ein Schweigen von Kulinarisches Erbe Österreichs gilt auch bei ständiger Geschäftsverbindung nie als Zustimmung oder Annahmeerklärung.

3. Lieferung

Art der Versendung und Transportmittel können von Kulinarisches Erbe Österreichs frei gewählt werden. Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit Teillieferungen und dazugehörige Teilrechnungen zu akzeptieren, sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

Transportschäden und Fehlmengen hat der Auftraggeber sofort, spätestens jedoch am Werktag nach Erhalt der Ware bei sonstigem Ausschluss von Forderungen an Kulinarisches Erbe Österreichs schriftlich zu melden. Erkennbare Transportschäden (etwa ein beschädigter Karton) sind bei sonstigem Verlust aller Ansprüche am Ablieferbeleg der Spedition detailliert beschrieben zu vermerken, der Vermerk "Mit Vorbehalt übernommen" ist nicht ausreichend!

Angekündigte Liefertermine gelten, ausgenommen Fixgeschäfte, als nach bestem Wissen geschätzt und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Vertragspartner auch nach dem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist nicht verlangen, sofern der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass der Verzug ohne Verschulden von Kulinarisches Erbe Österreichs entstanden ist. Fälle höherer Gewalt entheben Kulinarisches Erbe Österreichs von der Lieferpflicht. Gleiches gilt für alle unvorhergesehenen Störungen und Erschwernisse der Lieferfähigkeit, auf die Kulinarisches Erbe Österreichs keinen Einfluss hat und welcher Art auch immer (behördliche Maßnahmen usw.). Insbesondere zählt hierzu auch der gänzliche oder teilweise Ausfall von Lieferungen, aus welchem Grund auch immer, seitens einer bestehenden oder Kulinarisches Erbe Österreichs in Aussicht gestellten Bezugsquelle. Für Kulinarisches Erbe Österreichs besteht dann keine Verpflichtung, die vertragsgegenständliche Ware bei einer anderen Bezugsquelle zuzukaufen.

Bei Verbrauchergeschäften gilt gemäß §5i KSchG als vereinbart, dass Kulinarisches Erbe Österreichs auch 30 Tage nachdem auf die Übermittlung der Bestellung durch den Verbraucher folgenden Tag liefern kann.

4. Annahmeverzug

Nimmt der Kunde die Ware nicht an, so ist Kulinarisches Erbe Österreichs nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaupfreis und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Kulinarisches Erbe Österreichs behält sich vor, verkehrsübliche Gebühren für die Lagerung von Waren oder die Geschäfts-Rückabwicklung bei Nichtannahme zu verrechnen.

5. Preise

Es werden die jeweils gültigen Tagespreise berechnet. Eine zwischen Vertragsabschluß und Lieferung zu Lasten von Kulinarisches Erbe Österreichs gehende Veränderung von Fremdwährungskursen berechtigt Kulinarisches Erbe Österreichs, eine entsprechende Anpassung der Preise vorzunehmen. Kulinarisches Erbe Österreichs ist berechtigt, Vorauskasse und Angeld zu begehren.

6. Zahlung

Der Kaufpreis wird entweder vorab an Kuratorium Kulinarisches Erbe Österreichs überwiesen, per Kreditkarte, bei Übernahme (Nachnahme) oder spätestens zu dem in der Faktura genannten Zeitpunkt bezahlt.

Im Falle der Vorauszahlung gelten folgende Bankverbindungen:

  • Für Kunden aus Österreich:
    Konto-Nummer: 1-04.034.138
    Bankleitzahl: 31000 (Raiffeisen Zentralbank Österreich)
    Kontoinhaber: Kuratorium Kulinarisches Erbe Österreich
  • Für Kunden aus anderern EU-Ländern:
    (gebührenfrei!)
    Europäische Standarüberweisung:
    IBAN: AT893100000104034138
    BIC/SWIFT: RZBAATWW
    (Raiffeisen Zentralbank Österreich)
    Kontoinhaber: Kuratorium Kulinarisches Erbe Österreichs

Wird dieser Termin überschritten, so ist Kulinarisches Erbe Österreich berechtigt, Verzugszinsen in Höhe banküblicher Kontokorrentkredite zu verrechnen.

Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Kulinarisches Erbe Österreichs durch Inkassobüros oder Anwaltskanzleien anfallende Kosten zu refundieren. Verschlechtert sich die Vermögenslage oder Kreditwürdigkeit eines Kunden, oder gerät dieser in Zahlungsverzug ist Kulinarisches Erbe Österreichs berechtigt, alle offenen Forderungen, auch Wechsel oder Schulden mit späterer Fälligkeit, sofort fällig zu stellen und von noch nicht oder nur teilweise erfüllten Verträgen oder Dauerschuldverhältnissen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Weiters ist Kulinarisches Erbe Österreichs in diesem Falle berechtigt, die Rückgabe aller nicht vollständig bezahlten Waren zu verlangen, wobei jegliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden ausgeschlossen sind.

Für die Rückabwicklung kann ohne gesonderten Nachweis zumindest eine pauschale Schadenersatzsumme von mindestens 25% des Kaufpreises gefordert werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von Kulinarisches Erbe Österreichs gegen Gegenforderungen aufzurechnen.

 

7. Eigentumsvorbehalt

An den Kunden übergebene Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen und der mit ihnen zusammenhängenden Zinsen und mit der Durchsetzung verbundenen Kosten Eigentum von Kulinarisches Erbe Österreichs. Dies gilt auch für Forderungen bzw. Zinsen und Nebenkosten aus vorangegangenen Geschäftsfällen.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Vertragsrücktritt und hebt keinerlei Pflichten des Kunden, insbesondere die Bezahlung des Kaufpreises, auf.

Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung, Verarbeitung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstige Verfügung über die gekaufte Ware an Dritte grundsätzlich nicht zulässig. Erfolgt dennoch eine Veräußerung ohne weitergeleiteten Eigentumsvorbehalt an einen Dritten, so gilt der zu entrichtende Kaufpreis als im Zeitpunkt des Verkaufes an Kulinarisches Erbe Österreichs abgetreten (Sicherungszession/verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Käufer verpflichtet sich, einen solchen Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an Kulinarisches Erbe Österreichs abzuführen.

Weiters hat der Käufer Waren im Eigentum von Kulinarisches Erbe Österreichs auf eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung ausreichend zur versichern. Sollten derartige Waren gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Kunde, wie auch bei allen anderen den Eigentumsvorbehalt beeinträchtigenden Geschehnissen, Kulinarisches Erbe Österreichs innerhalb von drei Tagen schriftlich zu verständigen und sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen mitzuteilen, wobei der Käufer die Kosten für die Durchsetzung dieser Rechte zu tragen hat.

8. Gewährleistung und Haftung

Kulinarisches Erbe Österreichs gewährleistet ab Übergabe sechs Monate lang, dass die gelieferten Waren bei Einhaltung allfälliger Bedienungs- und Wartungsvorschriften und bei Verwahrung und Verwendung unter handels- und verkehrsüblichen Bedingungen die vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist ab Übergabe ist in jedem Fall die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, auch bei versteckten Mängeln, ausgeschlossen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §377 und 387 HGB bleiben unberührt.

Kaufleute sind verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und Mängel bei sonstigem Ausschluß spätestens am achten Tag nach der Übernahme der Ware schriftlich geltend zu machen. Diese Frist gilt jedoch nicht für Transportschäden und Fehlmengen! Eine Mängelrüge berechtigt nicht zur Einbehaltung offener Rechnungsbeträge. Ist die Mängelrüge berechtigt, so steht es Kulinarisches Erbe Österreichs frei, die Gewährleistungsansprüche des Kunden durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch oder Rücknahme mit Refundierung des Kaufpreises nachzukommen.

Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder unübliche äußere Einflüsse (Feuchtigkeit, Wärme, Kälte) entstanden sind, sind von jeglicher Gewährleistung, Garantie und/oder Schadenersatz ausdrücklich ausgenommen.

9. Rückgaberecht & Warenrücksendung

Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von 14 Kalendertagen ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten.

Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen zur Berechnung der Frist mit. Es stehen aber jedenfalls 7 Werktage (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) zur Verfügung.

Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt.

Bereits einbezahlte Beträge werden umgehend rücküberwiesen. Kulinarisches Erbe Österreichs behält sich das Recht auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen vor, wenn Waren Gebrauchsspuren oder Beschädigungen aufweisen oder nicht mit dem kompletten Lieferumfang inkl. Verpackung retourniert werden

Bitte senden Sie die Ware an:
Kuratorium Kulinarisches Erbe Österreich
Schauflergasse 6
A-1014 Wien, Österreich

Alle Rücksendungen an Kulinarisches Erbe Österreich müssen frei von Transport- und Nebenkosten und nach Anforderung einer Rücksendenummer erfolgen, wobei der Versender das Transportrisiko trägt. Die Ware muss sich in einwandfreiem und komplettem Zustand (Verpackung, Zubehör etc.) befinden.

Für Schäden, die bei der Rücksendung durch schlechte Verpackung entstehen, haftet Kulinarisches Erbe Österreichs nicht.

Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

10. Wiederausfuhr von Produkten

Werden Waren exportiert, so ist der Kunde jedenfalls verpflichtet, für etwaige Exportbewilligungen, Zollpapiere etc. eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu sorgen. Der Kunde ist weiters verpflichtet, sämtliche Export- und Zollpapiere und dergleichen an Kulinarisches Erbe Österreichs zurückzusenden, bei der sonstigen Verpflichtung, beispielsweise anfallende Umsatzsteuerforderungen zu bezahlen.

Jeder Kunde, der Produkte exportiert verpflichtet sich, die geltenden Gesetze und Bestimmungen einzuhalten und die erforderlichen Ausfuhr- bzw. Einfuhrgenehmigungen auf eigene Kosten einzuholen. Diese Verpflichtung ist jedem Inlandsabnehmer mit der weiteren Verpflichtung zur Überbindung auf allfällige weitere Inlandsabnehmer zu überbinden.

11. Datenschutz

Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Firmen- oder Personendaten elektronisch erfasst und verarbeitet werden. Kulinarisches Erbe Österreichs wird diesbezüglich alle Datenschutzbestimmungen beachten und die Daten nicht ohne Zustimmung für Direktmarketing nutzen. Die Daten werden unter keinen Umständen an unbeteiligte Dritte weitergegeben.

Weitere Angaben zur Nutzung von Daten auf unserer Website und im Online-Shop erhalten Sie auf der Seite „Datenschutz”.

12. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anzuwendendes Recht

Ausschließlicher Erfüllungsort des Kaufvertrages ist Wien.

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart. Kulinarisches Erbe Österreichs ist berechtigt, auch bei anderen Gerichten Klagen einzubringen.

Abweichend davon gelten für Verbraucher die zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen am Wohnsitz sowie das Wohnsitzgericht als sachlich und örtlich zuständig als vereinbart. Auf alle Geschäftsfälle ist unter ausdrücklichem Ausschluß des UN-Kaufrechtes ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB beispielsweise im Rahmen anderer Vereinbarungen ungültig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner sind dann verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des KSchG sind die AGB wirksam, soweit sie nicht den zwingenden Bestimmungen des KSchG widersprechen.

13. Anerkennung und Änderung der AGB

Kulinarisches Erbe Österreichs ist berechtigt, die AGB anzupassen und Kunden - auch per E-Mail - von der Abänderung zu informieren. Widerspricht der Kunde diesen Änderungen nicht schriftlich innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Zugang, so gelten diese als vom Kunden akzeptiert und vereinbart.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Online-Shop: Seminare

 

  1. Teilnahembedingungen
  2. Anmeldebestätigung
  3. Zahlungsbedingungen
  4. Seminarunterlagen
  5. Stornobedingungen
  6. Leistungen
  7. Rücktrittsrecht

 

1. Teilnahmebedingungen

Das Zustandekommen der Seminare hängt von einer Mindestteilnehmerzahl ab. Die Genuss Akademie behält sich das Recht vor, bei einer Teilnehmerzahl unter 15 Personen das Seminar abzusagen. Sie ist dann verpflichtet, bereits einbezahlte Seminargebühren rückzuerstatten. Weitere Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Die Teilnehmer werden rechtzeitig und schriftlich in Kenntnis gesetzt. Bei Ausfall eines Seminars durch unvorhergesehene Ereignisse (höhere Gewalt) besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.

2. Anmeldebestätigung

Eine Anmeldebestätigung mit Rechnung erhalten Sie nach schriftlicher Anmeldung:

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt Jede Anmeldung ist verbindlich.

 

3. Zahlungsbedingungen

Der Seminarbeitrag ist vor Seminarbeginn zu entrichten. Die Seminargebühr muss 14 Tage vor Seminarbeginn per Überweisung auf folgendes Konto einbezahlt werden:

  • Für Kunden aus Österreich:
    Konto-Nummer: 1-04.034.138
    Bankleitzahl: 31000 (Raiffeisen Zentralbank Österreich)
    Kontoinhaber: Kuratorium Kulinarisches Erbe Österreich
  • Für Kunden aus anderern EU-Ländern:
    (gebührenfrei!)
    Europäische Standarüberweisung:
    IBAN: AT893100000104034138
    BIC/SWIFT: RZBAATWW
    (Raiffeisen Zentralbank Österreich)
    Kontoinhaber: Kuratorium Kulinarisches Erbe Österreich

 

4. Seminarunterlagen

Die Seminarunterlagen werden am ersten Seminartag ausgegeben.

Die von der Genuss Akademie zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen weder zu geschäftlichen noch zu privaten Zwecken vervielfältigt werden. Alle Rechte bezüglich Unterlagen und Vorträge verbleiben beim Veranstalter.

5. Stornobedingungen

Abendseminare und Basisseminare können bis 7 Werktage (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) vor Seminarbeginn kostenfrei storniert werden.

Bei Rücktritt innerhalb der letzten 7 Werktage werden 100% der Seminargebühr verrechnet.

Bei Nichtbesuch oder Absage nach Veranstaltungsbeginn werden 100 % der Seminargebühr verrechnet.

Maßgeblich für Rechtzeitigkeit der Rücktritts- und Stornoerklärung ist das Einlagen beim Veranstalter, der Genuss Akademie:

Kuratorium Kulinarisches Erbe Österreich
Schauflergasse 6
A-1014 Wien, Österreich

Die Stornogebühr entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer nominiert wird. Abmeldungen können nur in schriftlicher Form anerkannt werden.

6. Leistungen

In der jeweiligen Seminargebühr sind enthalten (wenn nicht anders genannt):

  • Fachseminar
  • Seminarunterlagen
  • Verkostungen
  • Pausengetränk
  • Exkursion

Kosten für weitere Bewirtungen, Übernachtungen sowie Reisekosten trägt der Seminarteilnehmer.

7. Rücktrittsrecht

Erfolgt die Buchung eines Seminars im Fernabsatz (insbesondere telefonisch, per Fax, e-mail oder online) steht dem Teilnehmer im Fall eines Verbrauchergeschäftes als Konsument im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen 7 Werktagen (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu.

Dies gilt nicht für Seminare, die bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab dem Vertragsabschluss beginnen.

Die Rücktrittsfrist gilt nur dann als gewahrt, wenn die schriftliche Rücktrittserklärung innerhalb der Frist per Post nachweislich an folgende Adresse abgesendet wurde:

Kuratorium Kulinarisches Erbe Österreich
Schauflergasse 6
A-1014 Wien, Österreich

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